ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für die Vermietung von Kunstwerken gelten nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen, die in einem Kunstmietvertrag genauer geregelt werden.

Kunstwerk
Art-Rent.info vermietet dem Mieter folgendes Kunstwerk: Künstler, Titel, Typ, Jahr, Exemplar, Wert. Weitere Details zum Kunstwerk (im folgenden „Kunstwerk“) sind dem Datenblatt zum Vertrag zu entnehmen, das Bestandteil dieses Vertrages und als Anlage beigefügt ist.

Mietort
Der Mieter darf das Kunstwerk ausschließlich am Sitz des Mieters ausstellen. Im Falle eines Umzuges ist dies dem Vermieter spätestens 4 Wochen vor dem Umzug schriftlich mitzuteilen. Das Kunstwerk darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Ein darüber hinausgehendes Nutzungsrecht, z. B. für Veröffentlichungen oder Werbemaßnahmen, steht dem Mieter nicht zu.

Mietdauer
Der Mietbeginn ist in dem Datenblatt zum Vertrag festgelegt. Der Vermieter wird dem Mieter das Kunstwerk zum Mietbeginn übergeben. Die Parteien werden bei Übergabe ein Übergabeprotokoll anfertigen. Soweit in diesem Übergabeprotokoll keine Mängel, Beschädigungen des Kunstwerks schriftlich festgestellt werden, erkennt der Mieter die Mangelfreiheit des Kunstwerkes bei Mietbeginn an. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. Nach Ablauf der Mindestmietdauer verlängert er sich um jeweils 6 Monate und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern im Datenblatt keine andere Regelung getroffen wurde. Beide Parteien sind berechtigt, diesen Mietvertrag nach Ablauf der Mindestmiete mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende zu kündigen. Das Recht zu Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sämtliche Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Mit Beendigung des Mietvertrages muss das Kunstwerk an den Vermieter zurückgegeben werden bzw. dem Vermieter das Recht eingeräumt werden, das Kunstwerk bei dem Mieter abzuholen. § 545 BGB wird ausgeschlossen.

Mietzins / Zahlungsbedingungen
Der monatliche Mietzins ist in dem Datenblatt zum Vertrag in Punkt „Miet-Preis“ geregelt. Der Mietzins ist halbjährlich im Voraus bis zum 3. Kalendertag des Halbjahres zu zahlen. Der Mietpreis versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter eine Rechnung i.S.d. UStG. zu erstellen. Ist der Mieter mit mehr als einer Monatsrate im Zahlungsrückstand, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Kunstwerk beim Mieter abzuholen. Der Mieter ist zur Herausgabe an den Vermieter oder dessen Beauftragten verpflichtet. Gleiches gilt für den Fall, dass über das Vermögen des Mieters ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Mieter etwaige Verletzungen dieses Vertrages – trotz vorheriger Abmahnung und Fristsetzung durch den Vermieter – nicht einstellt.

Versicherung
Das Kunstwerk ist durch den Vermieter gegen Zerstörung und Beschädigung beim Mieter versichert. Hierfür entschädigt der Mieter den Vermieter – zusätzlich zum Mietzins gemäß § 4 - mit 2% des im Datenblatt angegebenen aktuellen Wertes des Kunstwerkes pro Jahr. Im Hinblick auf die Fälligkeit und die Rechnungsstellung gilt § 4 im Übrigen entsprechend.

Kaufoption
Der Vermieter räumt dem Mieter am Ende der Mietzeit das Optionsrecht ein, das Kunstwerk zum aktuellen Marktwert zu erwerben, sofern der Vermieter das Kunstwerk zwischenzeitlich nicht veräußert hat. Der aktuelle Marktwert am Ende der Mietzeit entspricht dem offiziellen Listen- und Verkaufspreis der Galerie Ernst Hilger in Wien. Nimmt der Entleiher sein Optionsrecht wahr, werden 50% des Mietzinses der ersten 6 Monate auf den Kaufpreis des Kunstgegenstandes angerechnet.

Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, das Kunstwerk sorgsam zu behandeln und vor Veränderungen, Beschmutzungen, Beschädigungen jeglicher Art, Diebstahl und vor Zerstörung zu schützen. Dem Mieter ist es untersagt, das Kunstwerk im Freien oder in für Kunstwerke aufgrund der raumklimatischen Bedingungen ungeeigneten Räumen, insbesondere solchen mit mehr als 60% Luftfeuchtigkeit, auszustellen. Für jede Veränderung, Verschmutzung, Beschädigung, Entwendung oder Zerstörung während der Mietzeit bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Kunstwerkes ist der Mieter gegenüber dem Vermieter verschuldensunabhängig schadensersatzpflichtig. Sollte dem Mieter gegen eine von ihm geschlossene Versicherung wegen einer Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung, Entwendung oder der Zerstörung des Kunstwerkes Ansprüche zustehen, so tritt der Mieter diese bereits jetzt an den Vermieter ab. Der Vermieter stellt dem Mieter das Kunstwerk mit einem versiegelten Rahmen zur Verfügung. Wird das Siegel (egal aus welchem Grund) gebrochen, kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz in Höhe von bis 100% des zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verkehrswertes des Kunstwerkes, mindestens jedoch des im Datenblatt genannten aktuellen Wertes, verlangen. Für den Fall, dass ein Dritter Rechte an dem Kunstwerk geltend macht (z.B. Pfändung, Vermieterpfandrecht) wird der Mieter unverzüglich auf das Eigentum des Vermieters hinweisen und den Vermieter unverzüglich von derartigen Maßnahmen unterrichten.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Lückenhafte oder unwirksame Regelungen sind so zu ergänzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung der mit dieser Vereinbarung verfolgten Zwecke gewollt hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit oder Unwirksamkeit bedacht hätten.

Vertragsänderungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.  Mündliche oder andere Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird – soweit zulässig - als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.